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Der winkelförmige Bau, etwa in der Mitte des Dorfs am Ellersbach gelegen, wurde 1963 errichtet und dient insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr von Lanzenhain als Gerätehaus, des Weiteren sind eine Gefrieranlage und ein Schlachtraum untergebracht. Auf die Hauptfunktion des mit flachen Satteldächern abschließenden Putzbaus weisen insbesondere die auf schon traditionalistische Weise mit Segmentbogen schließenden Einfahrtstore und der sich nach oben verjüngende, mit Platten verkleidete Schlauchturm hin. Die Torflügel und Türen mit ihren schweren Beschlägen sind aus der Bauzeit erhalten. Der wichtige dörfliche Gemeinschaftsbau ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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