Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der links platzierte Wirtschaftsteil des traufständigen Streckhofs steht etwas zurückgesetzt und ist in den 1970er Jahren zum Wohnen umgenutzt und stark verändert worden. Der zweizonige Wohnteil rechts ist verschindelt und teilweise verbrettert und schließt mit auffallend steilem Satteldach, das auf der rückwärtigen Traufseite über eine eingeschossige Erweiterung heruntergezogen ist. Eine Geschossauskragung scheint nicht oder nur schwach ausgebildet, jedoch ist, nach den Fenstergrößen zu urteilen, das Erdgeschoss im 19. Jahrhundert erneuert worden, während das Obergeschoss mit seinen auffallend kleinen Öffnungen ein Gefüge noch des 18. Jahrhunderts bewahren dürfte. Das insgesamt archaisch wirkende Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |