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Das exponiert über dem Tal des Gilgbachs stehende Anwesen hat die Form eines Streckhofs, dessen ältester Teil der Wohnbereich ist. Im frühen 19. Jahrhundert, wohl gegen 1820 entstanden, weist er ein repräsentatives Fachwerk des klassizistischen Typus auf, das in beiden Geschossen durch zweifache Verriegelung und lange, zu Eck- und Bundständern geneigte Streben charakterisiert wird. Das Quergebälk erfuhr noch eine Betonung durch Profile und einen Überstand, die Frakturinschrift in der Stockschwelle ist nicht mehr lesbar. Die Giebelseite des Hauses, das mit seiner Hauptfassade und der zwischen zwei Ernfenstern platzierten Haustür nicht zur Straße, sondern zum Tal hin ausgerichtet ist, hat eine Plattenverkleidung, der Wirtschaftstrakt ist großenteils erneuert. Die Qualität des erhaltenen Fachwerks und die siedlungsgeschichtliche Einordnung des Hofs begründen seine Denkmaleigenschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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