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Die aus Bruch-, Lese- und Werksteinen sorgfältig gefügte, einbogig gewölbte Brücke, die heute zwischen privaten Grundstücken den Schlitzbach quert, entstand wohl im frühen 19. Jahrhundert und erinnert an alte Wegführungen, die durch die Flurbereinigung außer Gebrauch kamen. Sie hat niedrige Geländer, die mit Sandsteinplatten abschließen.
Nicht zuletzt als exemplarisches Beispiel für qualitätvolles handwerkliches Bauen ist die Brücke aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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