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Teil der Gesamtanlage:
Eschenrod
Die straßenseitig stark veränderte Hofanlage stammt aus dem mittleren oder späten 19. Jahrhundert. Deutlich zeigt noch der zweizonige Wohnteil ein konstruktives Gefüge mit geschosshohen Streben und doppelter Verriegelung. Mit ihrer zum Bach gerichteten Rückseite, die ebenfalls einen konstruktiven Balkenraster in Fortsetzung der bachabwärts stehenden Scheunenwände präsentiert, stellt sie ein wichtiges städtebauliches Element dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |