Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Großer und breiter schindelverkleideter Ein- oder Streckhof in Traufstellung. Das Fachwerk ist trotz jüngerer Vorbauten im Wesentlichen wohl gut erhalten, worauf die wenigstens zum Teil in ursprünglicher Größe erhaltenen Fensteröffnungen hinweisen. Eine Geschossvorkragung unter der Schindelverkleidung ist nicht auszumachen; die Errichtung des Hofs, der einen wichtigen Teil der dichten Bebauung zwischen Sängerswaldstraße und Kaulstoßer Straße darstellt, dürfte spätestens im frühen 19. Jahrhundert erfolgt sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |