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Der in der Höhenschichtenkarte von 1914/15 als Jagdhütte in der damals bestehenden Gemarkung "Ilbeshäuser Wald" eingetragene kleine Bau dürfte wenig vorher entstanden sein und stellt einen kleinen, aus dünnen Hölzern konstruierten Fachwerkbau unter steilem Satteldach dar. Seine Denkmaleigenschaft ergibt sich aus der historischen forstwirtschaftlichen Bedeutung des Gebäudes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |