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Das Erdgeschoss des um 1800 erbauten Hauses ist sukzessiv seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert für einen Ladeneinbau herausgebrochen worden - für die seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert nachweisbare Tuchmacher und -händlerfamilie Weitz. Darüber blieb das Fachwerk erhalten und zeigt eine symmetrische Fassadenausbildung mit zweifach verriegelten Geschossen, die nur an den Ecken durch lange Streben ausgesteift sind. Unterhalb der Fenster bestehen Reihen von kurzen Stielen, die rechts und links durch kurze Fußstreben ergänzt werden.
Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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