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Von der abseits des Dorfkerns bestehenden Hofanlage blieb der zweizonige Wohnteil zu wesentlichen Teilen erhalten. Sockel und Erdgeschoss wurden um 1900 relativ angepasst erneuert, darüber kragt die profilierte Stockschwelle leicht aus und bildet die Basis für ein ein schönes Gefüge des mittleren oder späten 18. Jahrhunderts. Es präsentiert breite Mann-Figuren, die mit Halsriegeln und am Eckständer mit einer zusätzlichen Strebe ins Rähm ausgestattet sind. Zierend tritt unter dem mittleren der ursprünglich drei Oberstubenfenster ein herzförmiges Gebilde aus geschweiften Hölzern auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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