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Teil der Gesamtanlage:
Unter-Seibertenrod
Der ehemalige Streckhof steht mit seiner Rückseite zum Bach. Die Front ist durch einen Vorbau vor Stall und Scheune sowie durch eine Garage in der ehemaligen Stube gestört. Bemerkenswert aber bleibt das Fachwerk im Obergeschoss des Wohnteils aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit auffallend breiter Stuben- und Gangzone. Das Gefüge ist gekennzeichnet durch schön ausgebildete, breite Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln und gebogenen Fußstreben. Die exponierte Giebelseite ist mit Platten verkleidet. Links neben der Tenne besteht die Fassade eines Stalleinbaus aus dem beginnenden 20. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |