Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der an der Straße positionierte und wohl deswegen besonders ausgestaltete Stein markiert die Grenze zwischen Einartshausen, ehemals in der Grafschaft Solms-Rödelheim und Schotten, seinerzeit in der Landgrafschaft Hessen. Entsprechend sind die hinter Moos und Flechten verschwindenden Wappen beider Herrschaften groß dargestellt.
Der Grenzstein entstand spätestens im 18. Jahrhundert, denn 1806 wurde die Grafschaft Solms-Rödelheim mediatisiert und gelangte an Hessen-Darmstadt. Er stellt ein wichtiges regionalhistorisches Zeugnis dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |