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Vogelsbergkreis
Herbstein
  • Am Rothacker
Bildstock am Rothacker
Flur: 2
Flurstück: 183

Der schlanke vierseitige Bildstock aus Kunststein verbreitert sich nach oben hin leicht und schließt mit der wenig auskragenden und mit flachem Dreieck endenden Umfassung der verglasten Bildnische, in die zur Zeit anstelle der Figur des hl. Wendel eine Plastik der Madonna mit Kind eingestellt ist. Außer einem Kreuz zeigt der mit 1945 bezeichnete Stock die Inschrift "ZU EHREN DES / HEILIGEN / WENDELINUS / 3 / VATERUNSER". Von einem Schäfer aus Dankbarkeit für das Überstehen des Einmarschs der Amerikaner gestiftet, ist der relativ schlichte Bildstock ein Beispiel für die jüngere Generation dieses Denkmaltypus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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