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Städtebaulich wirksam in der innerörtlichen Kurve der Durchgangsstraße gelegen, erhebt sich ein Einhaus aus den letzten Jahren des 18. Jh. Rechts ist der Wohnbereich, links die Wirtschaftszone des Hauses angesiedelt. Die Fachwerkkonstruktion des Obergeschosses wird von Mannfiguren an den Eck- und Bundständern versteift, deren Fußstreben weit ausgreifen. Besonders eindrucksvoll ist die erhaltene Haustür aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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