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Ortsbildprägende Hofanlage über städtebaulich wichtiger Situation, deren Wohnhaus in das Jahr 1800 datiert ist. Das Fachwerkgefüge des Gebäudes besteht aus einem regelmäßigen Raster von doppelt verriegelten Mannfiguren mit eingestelltem Stiel an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Die Eckständer werden von kräftig eingelegten Rundstäben mit abschließendem floralen Dekor artikuliert. Aus der Bauzeit stammt die Scheune im hinteren Bereich der Parzelle; zwischen beiden Gebäuden erhebt sich ein jüngerer Stall. Von besonderem bautypologischen Interesse ist der Stall aus dem Ende des 19. Jh. gegenüber dem Wohnhaus, in dessen Obergeschoß sich eine Gesindewohnung befindet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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