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Fachwerkwohnhaus im hinteren Parzellenbereich aus dem Beginn des 18. Jh. mit einer markanten Fachwerkkonfiguration im Obergeschoß: dort an den Eck- und Bundständern doppelt verriegelte Mannfiguren mit eingestelltem Stiel zwischen Brustriegel und Rähm. Die Fußstreben werden durch zusätzliche Bänder in das Fachwerkgerüst eingebunden. Der benachbarte Stall-Scheune-Trakt aus der Mitte des 19. Jh. ragt städtebaulich wirksam in den Straßenraum hinein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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