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Dreiseitig erschlossene Hofanlage am innerörtlichen Kreuzungsbereich zweier Straßen. Das Fachwerkgefüge des Hauses, das in die erste Hälfte des 18. Jh. datiert, besteht aus einem regelmäßigen Raster von Mannfiguren, die doppelt verriegelt und mit einem Stiel zwischen Fußstrebe und Rähm versehen sind. Die Fußstreben der Mannfiguren werden durch eingefügte Bänder gesichert. Das Haus hebt die markante Blickachse durch eine giebelseitige Schaufassade hervor, welche von einer dichten Staffel eingestellter Stiele geprägt wird. Die Eckständer belegen durch die dick eingelegten Taustäbe das Repräsentationsbedürfnis des Bauherren. Im Untergeschoß finden sich oberhalb der Taustäbe zwei Löwen. Im hinteren Bereich der Parzelle ist dem Wohnhaus eine Scheune aus dem Beginn des 19. Jh. angeschlossen; gegenüber dem Wohnhaus erhebt sich ein jüngerer Stall in Backsteinmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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