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Im Sockelstein 1741 datiertes Fachwerkwohnhaus mit einer kuriosen Fachwerkkonstruktion aus einfach verriegelten Mannfiguren an den Eckständern, deren Fußstreben besonders weit ausgreifen. An den Bundständern der hofseitigen Schaufassade einfache, mit Nasen versehene Fußstreben. Als einer der größten Höfe am Ortsausgang ist die Baulichkeit von besonderem städtebaulichen Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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