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Über einer städtebaulich wichtigen Ecksituation erhebt sich ein zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem frühen 19. Jh., dessen Fassade über einer hohen Sockelzone mit Holzschindeln verkleidet ist. An der Giebelseite einsichtiges Fachwerk: dort regelmäßig konstruktives Gerüstraster aus einfach verriegelten 3/4-Streben, an den Eckständern mit eingestelltem Stiel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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