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In unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche angesiedelte Hofanlage mit einem markanten Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1742, dessen Gerüstraster demjenigen Haus Ziegenhainer Straße 37 gleicht. An den Eck- und Bundständern des Obergeschosses finden sich Mannfiguren mit weit ausgreifenden Fußstreben, die von einem zusätzlich eingestellten Band in die Schwelle eingebunden werden. Dazwischen finden sich eingestelle Fußbänder, die sich friesartig aneinanderreihen. Die Wirtschaftsgebäude stammen aus der Mitte des 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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