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Unterhalb der Kirche befindet sich das Pfarrhaus, das vermutlich aus der Mitte des 19. Jh. stammt. Der fünfachsige Bau erhebt sich in zwei Geschossen und wird von einem Walmdach geschlossen. Das Haus ist vollkommen mit Schieferplatten bedeckt, ein Geschoßüberstand ist nicht ausgebildet. Zur Straße wird das Grundstück von einer Mauer abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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