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Hakenförmig erschlossene Hofanlage am südlichen Rand der historischen Ortslage mit einem 1812 datierten Fachwerkwohnhaus in regelmäßig abgezimmertem Gerüstraster. Das zweigeschossige Haus mit einfach verriegelten 3/4- bzw. Stockwerkstreben, das sich über einem markanten Sandsteinsockel erhebt, stößt riegelartig in den Straßenzug vor. Der Stall-Scheune-Trakt mit dem hohen Tor in der Mittelachse, einem linksseitigen Keller sowie dem rechtszonig angelegten Stall besetzt den hinteren Bereich der Parzelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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