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Am straßenseitigen Rand der Parzelle erhebt sich in ortsbildprägender Bedeutung ein gründerzeitliches Wohngebäude in einer Fachwerkkonstruktion, die von doppelt verriegelten Stockwerkstreben verfestigt wird. Unterhalb der Fenster finden sich eingelegte Andreaskreuze. Im hinteren Bereich der Parzelle schließt sich eine große Scheune aus der Bauzeit an. Rechtwinklig davon abknickend erhebt sich die bauliche Keimzelle des Hofes, ein Fachwerkwohnhaus aus dem Ende des 18. Jh. in regelmäßigem Gerüstraster mit einer hofseitigen Schaufassade: dort einfach verriegelte Mannfiguren mit eingestelltem Stiel zwischen Brüstungsriegel und Rähm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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