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Im Verlauf der Durchgangsstraße erhebt sich im Ortszentrum eine vierseitig umschlossene Hofanlage, deren traufständiges Wohnhaus eine Fachwerkkonstruktion aufweist, die aus dem ersten Drittel des 18. Jh. stammt: an der straßenseitigen Giebelfassade binden kräftige Fußstreben von Mannfiguren in die Eckständer ein, der Bereich des Geschoßüberstandes ist kräftig ausgebildet. Die Wirtschaftsgebäude, die die Parzelle nahezu geschlossen umschließen, stammen im wesentlichen aus dem 19. Jh. Die Hofanlage, die in der überformten Umgebung als historische Insel dasteht, bedarf der besonderen denkmalpflegersichen Beachtung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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