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Städtebaulich markanter Streckhof in der Eingangssituation zum historischen Ortskern. Das Wohnhaus erhebt sich über einer ausgeprägten Sockelzone in zwei Geschossen, dessen älteste Teile im Obergeschoß aus dem 17. Jh. datieren. Der Eingang wird von einer zweiläufigen Freitreppe erschlossen. Die Eckständer werden von kräftigen Mannfiguren in das Fachwerkgefüge eingebunden. Der Bereich des Geschoßüberstandes wird von markantem Flachschnitzdekor akzentuiert. Die linke Seite des Gebäudes wird von einem Stall-Scheune Trakt besetzt, in der Mitte bietet ein hohes Tor Zugang zu der Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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