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Im innerörtlichen Kreuzungsbereich des Ortes erhebt sich die ehemalige Schule, ein schlichter Fachwerkbau aus dem letzten Drittel des 19. Jh. in konstruktivem Gerüstraster aus doppelt verriegelten Stockwerkstreben. In der traufseitigen Satteldachhälfte ist ein Zwerchhaus eingestellt, an der Giebelseite ein bescheidenes Türmchen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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