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Grenzstein
Gemarkungsgrenzstein, 2002 neu gesetzt auf Eltviller Gemarkung nahe der Gemarkungsgrenze nach Kiedrich, Bestandteil der Grenzsteinreihe. Oben halbrunder Stein aus rotem Sandstein, auf der Eltviller Seite Eltviller Ortswappen und Jahreszahl 1773, auf der Kiedricher Seite das Kiedricher Ortswappen und Jahreszahl 1782 oder 1787. (g)
Wegekreuz
Hierher versetztes schlichtes Wegekreuz des 19. Jhs. mit Reliefcorpus aus rotem Sandstein, auf einfachem Sockel mit Inschrift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |