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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das im Jahr 1892 als Schulhaus errichtete Gebäude liegt weit im hinteren Teil des Grundstückes, das durch seinen aufwändig ornamentierten schmiedeeisernen Zaun mit Sandsteinpfosten zum Straßenraum abgeschlossen wird. Der hoch aufragende Bau ist als zweigeschossiger Massivbau über einem mit Basaltplatten verkleideten Sockel in Ziegelmauerwerk errichtet. Die traufseitig zum Hof ausgerichtete Fassade ist in ihrer Wandfläche durch drei Fensterachsen gegliedert und erhält einen asymmetrischen Akzent durch den turmartig anmutenden, aus der Fassadenflucht hervortretenden Eingangsvorbau. Dieser ist bis in das Dachgeschoss hinein fortgeführt und wird von einem Dreiecksgiebel abgeschlossen. Auffälliges Gestaltungselement ist die ornamentierte rautenförmige flächige Fassadengestaltung aus gelben und roten Ziegelsteinen. Der auffällige Bau in abgerückter Position innerhalb des Ortsbildes ist aufgrund seiner ortshistorischen Bedeutung und der ausgefallenen Gestaltung einschließlich der Einfriedung aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |