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Die Hofanlage mit ungewöhnlichem Hofzuschnitt besteht aus einem rückwärtig im Hof angeordneten Wohnhaus und zwei beidseitig des Wohnhauses und zu diesem im rechten Winkel ausgerichteten Wirtschaftsgebäuden. Straßenseitig bilden Bruchsteinmauern die Hofeinfassung sowie die Erdgeschosswände der Nebengebäude. Das rückwärtig gelegene Wohngebäude ist über einem hohen Sockelgeschoss als eingeschossiger Fachwerkbau errichtet und wird von einem Satteldach in traufseitiger Anordnung abgeschlossen. Das schlichte Fachwerkgefüge aller Gebäude beschränkt sich auf konstruktive Hölzer und zeigt eine regelmäßige Gestaltung durch geschosshohe, schräg gestellte Streben an Eck- und Bundständern. Die kleinbäuerliche Hofstelle ist als Zeugnis der Lebens- und Wirtschaftsweise des 19. Jahrhunderts aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |