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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist Teil einer geschlossen angelegten, vierseitigen Hofanlage, die sich an der hier ansteigenden Straße An den Linden befindet. Das Wohnhaus, ein zweigeschossiger Fachwerkbau des frühen 19. Jahrhunderts, dominiert die Straßenansicht durch die hoch aufragende, talwärts gewandte Giebelfassade, die eine dicht gestellte Hölzeranordnung zeigt. Über dem hohen Kellersockel findet sich ein rasterförmiges Fachwerkgefüge, das durch zwei eng zusammen gerückte und eine einzelne Fensterachsen gegliedert ist. Eckständer und aufrecht stehende Stuhlsäulen im Dach sind von schräg gestellten Streben mit doppelter Gegenstrebe betont, die Brüstungsgefache zieren diagonale Kurzstreben. Die zur Straße weisende Trauffassade zeigt sich derzeit verkleidet. Das ausgewogen proportionierte Gebäude mit seiner regional typischen Hölzeranordnung ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |