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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Die am nördlichen Ortsausgang an einer kleinen Seitenstraße (Nonroder Weg) gelegene große Hofanlage wird durch das zweigeschossige, der Straße zugewandte Wohngebäude dominiert. Der über einem verputzten Sockel errichtete Fachwerkbau ist derzeit vollständig mit Holzschindeln verkleidet und wird von einem Satteldach abgeschlossen. Trauf- und Giebelfassade sind jeweils symmetrisch durch drei bzw. fünf Fensterachsen gegliedert, die Fenster zeigen teilweise noch die hölzernen Klappläden. Zum Nonroder Weg hin wird der Hof von einem schmalen Nebengebäude abgeschlossen, ein verdachtes Hoftor begrenzt die Einfahrt. Den rückwärtigen Abschluss bilden große Scheunen- und Wirtschaftsgebäude. Die gesamte Hofanlage, die in ihrer Substanz aus dem beginnenden 19. Jahrhundert noch weitgehend ohne Störungen erhalten ist, stellt ein aussagekräftiges Zeugnis der landwirtschaftlichen Lebens- und Wirtschaftsweise dar und ist aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |