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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das zweigeschossige Wohnhaus liegt im rückwärtigen Bereich der durch Stall- und Wirtschaftsgebäude zur Straße hin abgeschlossenen Hofanlage. Das in Fachwerkbauweise errichtete Gebäude ist mit Holzschindeln aus dem 19. Jh. verkleidet und wird von einem steil geneigten Satteldach abgeschlossen. Die zum Hof gerichtete Trauffassade zeigt eine nicht symmetrische Gliederung aus zwei Fensterachsen im südlichen Gebäudeteil und einer aus Eingangstür und Fenster bestehenden Achse in Gebäudemitte. Nördlich finden sich im Erdgeschoss ein Fenster, darüber im Obergeschoss zwei. Der dreizonige Bau zeigt weitgehend bauzeitlich erhaltene Fensteröffnungen, was auf den ungestörten Erhalt des historischen Fachwerkgefüges des 18. Jhs. schließen lässt. Da es sich hier vermutlich um eines der ältesten Gebäude des Ortes handelt, ist der Bau aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |