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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das giebelseitig zur Straße positionierte Gebäude hebt sich durch seine außergewöhnliche Fassadengestaltung aus dem Ortsbild deutlich hervor. Der zweigeschossige Wohnbau ist derzeit vollständig verkleidet und wird von drei asymmetrisch angeordneten Fensterachsen mit einflügeligen Klappläden betont. Horizontales Gliederungselement sind die profilierten Gebälkzonen mit farblich abgesetzten Füllungsbrettern. Bekrönt wird die Fassade durch das verbretterte Giebelfeld mit rundbogig verkleidetem Freigespärre und Schopfwalm. Das außergewöhnlich gestaltete Wohnhaus des ausgehenden 19. Jahrhunderts ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |