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Bruchwiesenweg 1; 2-4
Herrenweg 2-8; 1,3, 5
Im Hof 2,4
Im Kirchgrund 1
Mühlengasse 2-6; 1-9
Neuhattendorfer Straße 1-7; 2-8
Schwalmstraße 5-11; 2-16
Zollhausstraße 1-13; 2-10
Der südliche Bereich der historischen Ortslage, das sog. Neuhattendorf, wird durch großzügig angelegte, mehrseitig erschlossene Hofanlagen charakterisiert. Besonders eindrucksvoll ist das Gehöft "Neuhattendorfer Straße 2" mit einem Wohnhaus aus dem Jahr 1697 sowie die bescheidenen Anlagen Zollhausstraße 9 und 11, die im Verlauf der Durchgangsstraße deutliche städtebauliche Akzente setzen. Den Ortsausgang Richtung Elbenrod besetzen zwei Hofanlagen, die eine deutliche Torfunktion ausüben.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |