Rosenweg 2
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Fischbachtal
Meßbach
  • Rosenweg 2
Flur: 1
Flurstück: 72/4

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Das zweigeschossige Wohnhaus einer Hofanlage begrenzt mit seiner verkleideten Traufseite die Straßenflucht des ansteigenden Rosenwegs. Das über einem massiv gemauerten Kellersockel errichtete voluminöse Fachwerkgebäude zeigt ein schlichtes, schachbrettartiges Holzgefüge, dessen flächiges Erscheinungsbild durch die profilierten Gebälkzonen horizontal betont wird. Die Eckständer sind darüber hinaus von schräg gestellten Streben mit doppelter Gegenstrebe hervorgehoben, die im Dachgeschoss beiderseits der Stuhlsäulen zu "Mannfiguren" zusammengefügt wurden. Das Gebäude ist aufgrund seiner wichtigen Position im Ortsbild aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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