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Das auf erhöhtem Gelände stehende, durch eine Bruchsteinmauer mit schmiedeeisernem Zaunaufsatz umgebene Gebäude wurde 1879 als Pfarrhaus erbaut. Der zweigeschossige, traufseitig zur Straße ausgerichtete Baukörper verfügt über eine streng symmetrische Fassadengliederung, bestehend aus vier Fensterachsen, deren beiden mittlere enger zusammengezogen sind und von den äußeren Achsen durch flache Lisenen optisch getrennt sind. Schmuckdetails wie ein Zahnfries unterhalb der Traufe, ein farblich abgesetzter Sockel mit axial angeordneten Kellerfenstern und Holzklappläden runden das ausgewogene Bild ab.
Im Inneren haben sich historische Dielenböden, das bauzeitliche Treppenhaus sowie Türblätter mit profilierten Rahmen und Kastenschlössern erhalten.
Das neoklassizistische Gebäude ist einschließlich der Einfriedung, dem parkartig gestalteten Garten und der darin befindlichen Remise aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |