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Das großvolumige Fachwerkwohnhaus befindet sich in einer den Straßenraum dominieren Position in der entlang des Burgbergs aufsteigenden Hindenburgstraße. Der giebelseitig zur Straße ausgerichtete Bau entstand als zweigeschossige Fachwerkkonstruktion und wird von einem Satteldach abgeschlossen. Die unverputzte Giebelfassade zeigt ein aufwändig konzipiertes Gefüge aus Ständern, schräg gestellten Brüstungshölzern und hoch ansetzenden Streben mit Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern an den Eckständern. Auch das Giebelfeld zeigt zwei so genannte "Wildemann-Figuren". Aufwändig gestaltet sind auch die leicht auskragenden Gebälkzonen, die durch aufgekämmte Balkenköpfe und farblich gestaltete Füllbretter einen erheblichen horizontalen Akzent setzen. Die dem Hof zugewandte Trauffassade zeigt sich verputzt und wird durch fünf symmetrisch angeordnete Fensterachsen geprägt. Das hohe Baukunst des 18. Jahrhunderts bezeugende Gebäude ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |