Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die am östlichen Ortsausgang in Richtung Nonrod gelegene geschlossene Hofanlage liegt winkelig zur Straße und fällt durch ihre von Wohnhaus und Nebengebäude gesäumte Torfahrt auf. Das über einem Bruchsteinsockel in Fachwerk errichtete, in das Jahr 1731 datierte Wohngebäude zeigt ein verputztes, möglicherweise massiv gemauertes Erdgeschoss, darüber ein aufwändig gestaltetes Ober- und Dachgeschoss. Drei Fensterachsen, die im Dachgeschoss sekundär zu zwei Achsen verringert wurden, prägen die Giebelseite, ebenso die Eckständer, die durch hohe Streben mit Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern hervorgehoben sind. Das verdachte Tor leitet zu einem traufseitig angeordneten Nebengebäude über, das ein hohes, bruchsteingemauertes Erdgeschoss mit Sandsteinquaderung an den Gebäudekanten aufweist sowie ein in schlichtem Fachwerk konstruierten Drempelgeschoss. Wohn- und Nebengebäude sind einschließlich der Toranlage aufgrund ihrer Position im Straßenbild und ihrer bauhistorischen Aussagekraft aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |