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Die große Hofanlage, deren Gebäude sich um einen rechteckigen Hof gruppieren, fällt durch das zweigeschossige Bruchsteingebäude auf, das giebelständig zur Straße ausgerichtet ist. Das Wohngebäude ist aus nur annähernd lagenhaft vermauerten Bruchsteinen gefügt, die möglicherweise bauzeitlich verputzt waren. Die vierachsig angelegte Traufseite enthält den nicht ganz mittig angeordneten Eingang, der, ebenso wie die Fenster, von Sandsteinlaibungen eingefasst ist. Die historische Haustür hat sich in dem eingezogenen Eingang erhalten. Zur Straße hin wird der Hof von einem zweigeschossigen, schmalen Nebengebäude abgeschlossen, während sich im hinteren Hofbereich Stallgebäude befinden. Die Scheune steht wie das Wohnhaus giebelständig zur Straße und schließt den Hof nach Süden ab. Ungewöhnlicherweise findet sich ein großes Scheunentor in der Giebelwand für die direkte Erschließung von der Straße aus. Das aufgrund des Wohnhauses ungewöhnliche und weitgehend unveränderte Anwesen, das in engem Zusammenhang mit dem benachbarten Hof Nr. 87 steht, ist als Zeugnis landwirtschaftlicher Arbeits- und Lebenskultur mit allen Gebäuden aus geschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |