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An der Kirche 2, 6
Frankfurter Straße 13-31, 14-18
Fritzegasse 1-9
Hintergasse 1-3
Odenwaldstraße 2, 3
Schulstraße 1, 1A, 16
Die Anlage des historischen Ortskerns von Münster ist an seinem Ortsgrundriss und den Straßenverläufen, die ringförmig das Kreuz aus Hauptstraßen (Frankfurter Straße und Schulstraße) umgibt, noch deutlich abzulesen. Die historische Bebauung, die weitgehend aus giebelständigen Hofanlagen, entlang der Frankfurter Straße auch aus traufständigen Fachwerk- und Massivbauten besteht, entstand in ihrer heute überkommenen Form im 18. und 19. Jh. An mehreren Stellen des Ortes finden sich historische Gebäude mit Nebengebäuden in ihrer ursprünglichen Parzellenanordnung, die nur mäßig verändert das straßenräumliche Bild des Ortskerns dokumentieren. Herauszuheben ist hier die teilweise mit aufwändigen Bauten versehene Frankfurter Straße, jedoch ebenso die landwirtschaftlich geprägte Fritzegasse. Sie sind in einer verzweigten Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |