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Über rechteckigem Grundriss erhebt sich das 1805 erbaute zweigeschossige Wohngebäude, das von einem Satteldach mit Halbwalmen abgeschlossen wird. Der im Erdgeschoss massiv errichtete Bau zeigt in Ober- und Dachgeschoss eine Holzschindelverkleidung, unter welcher sich das bauzeitliche Fachwerkgefüge erhalten hat. Die der Straße zugewandte Giebelfassade zeigt eine symmetrische Fassadengliederung bestehend aus drei Fensterachsen, die im Dachgeschoss zu einem Fensterpaar reduziert sind und von hölzernen Klappläden begleitet werden. Das Gebäude wird an der südlichen Traufseite des winkeligen Anbaus über eine überdachte Treppe erschlossen, der Anbau selbst zeigt im Obergeschoss ein konstruktives Fachwerkgefüge aus geraden Ständern, zwei Riegelreihen und Fuß- bzw. Kopfstreben an den Eckständern. Das ausgewogen gestaltete und wenig veränderte Gebäude - bauzeitliche Innenausstattung wie Lamberien zum Teil erhalten - ist einschließlich der erhaltenen barocken Sandsteintorpfosten aus geschichtlichen sowie aufgrund seiner dominanten Position im Straßenraum auch aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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