Grün-/Gartenanlagen (Foto: J. Mößer, LfDH)
Grün-/Gartenanlagen (Foto: J. Mößer, LfDH)
Grün-/Gartenanlagen (Foto: J. Mößer, LfDH)
Grün-/Gartenanlagen (Foto: J. Mößer, LfDH)
Grün-/Gartenanlagen (Foto: J. Mößer, LfDH)
Grün-/Gartenanlagen (Foto: J. Mößer, LfDH)
Grün-/Gartenanlagen (Foto: J. Mößer, LfDH)
Grün-/Gartenanlagen (Foto: J. Mößer, LfDH)
Grün-/Gartenanlagen (Foto: J. Mößer, LfDH)
Falltorgasse
Langgasse nach Osten ab Nr. 15
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Otzberg
Habitzheim
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Die Gesamtanlage umfasst den historisch gewachsenen Ortskern, der aus Fachwerk- und Massivbauten sowie einer nicht geringen Zahl von Gartenanlagen am Rande der Semme und des Mühlbachs besteht. Neben einer untergeordneten Zahl historischer Fachwerkbauten aus dem 18. und 19. Jh. prägen auch die Massivbauten des 19. Jhs. das Ortsbild. Der Freie Platz mit seinem Denkmal des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 und der alten Viehwaage mit dem in Fachwerk errichteten Waaghaus kann als zentraler Platz des im 13. Jh. erstmals erwähnten Ortes gedeutet werden. Hier treffen drei Hauptstraßen aufeinander und hier liegen sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche in direktem Gegenüber. Die Langgasse als wichtigste Durchgangsstraße ist gesäumt von beinahe komplett in geschlossener Bauweise errichteten Hofanlagen mit hohen Toren. Im hinteren Bereich der Grundstücke liegen die Scheunen mit angrenzenden Gartenparzellen. Im Ortskern, hinter den Kirchen, befindet sich eine ehemalige Wasserburg aus dem 14. Jh., die, seit dem 15. Jh. im Besitz der Grafen zu Löwenstein, heute als Hofgut genutzt wird. Der heute als Grünanlage sichtbare ehemalige Burggraben verlief entlang der hohen Außenmauern der Schlossanlage und weitet sich zum Teil bis zur Burggrabenstraße und zu Semder Straße aus. Im nordöstlichen Bereich verbinden sich Burggrabenanlage und die Gärten entlang der Semme zu einer gemeinsamen Grünfläche. Entlang der Burggrabenstraße, der Schulstraße sowie der Falltorgasse haben sich hinter den teilweise massiv erneuerten straßenseitigen Wohnhäusern viele quer ausgerichtete Scheunen erhalten.

Konstituierende Bestandteile der Gesamtanlage sind neben den als Kulturdenkmale eingestuften Gebäuden die stattliche Hofanlage Krötengasse 1, die Anwesen Krötengasse 2-4 sowie die Fachwerkanwesen Langgasse 34/36 und Burggrabengasse 2. Die genannten Straßenzüge sind einschließlich der Gartenanlagen entlang der Semme und des Mühlbachs sowie der Allee an der Semder Straße aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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