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Das große Mühlenanwesen, das sich an der von Habitzheim nach Westen führenden Landstraße befindet, liegt am Ausgang einer Straßenbiegung und zeigt sich als landschaftsprägendes bauliches Ensemble. Das zur Straße ausgerichtete, über einem asymmetrischen Grundriss errichtete Wohngebäude ist als breit gelagerter, zweigeschossiger Massivbau mit dominantem Mansarddach konzipiert. Die Fassaden sind durch Fenster mit dunkelroten Sandsteinlaibungen und Klappläden drei- bzw. vierachsig gegliedert, im Giebelfeld sind die drei Fenster in ihrer Größe reduziert. Quer hierzu im hinteren Hofbereich ist das eigentliche mehrgeschossige Mühlengebäude angeordnet, das von einem Walmdach abgeschlossen wird. Der Hof wird an den übrigen Seiten von weiteren Wirtschaftsgebäuden umschlossen, die Zufahrt befindet sich straßenseitig neben dem Wohngebäude. Die Mühlenanlage, die in ihrer baulichen Substanz nach einem Brand 1882 mehrheitlich aus dem frühen 20. Jahrhundert (um 1911) mit Anbauten aus der frühen Nachkriegszeit (1947) stammt, ist einschließlich aller den Hof umgebenden Gebäude, dem Mühlgraben sowie die umliegenden Grünflächen aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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