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Die südöstlich des historischen Ortskerns gelegene Mühlenanlage zeigt in mehreren Teilen noch den historischen Gebäudebestand. Um einen asymmetrischen Hof gruppieren sich ein der Straße zugewandtes Wirtschaftsgebäude, das mittig Tor und Durchfahrt enthält. Diesem gegenüber befindet sich das traufseitig vom Hof erschlossene zweigeschossige Wohngebäude, das als Fachwerkbau errichtet wurde. Der barocke Bau ist durch die segmentbogig überfangene zweiflügelige Eingangstür besonders geprägt und zeigt im Obergeschoss sowie giebelseitig ein Fachwerkgefüge der Bauzeit. Die ehemals fünfachsige Gliederung aus einer Mittelachse und je zwei paarweise zusammengezogenen Fenstern ist im Obergeschoss erhalten. Das Wohngebäude, das hofabschließende Wirtschaftsgebäude mit Torfahrt sowie die umgebenden Grünflächen mit Mühlgraben sind aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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