Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das bis heute als Pfarrhaus genutzte Gebäude ist durch einen Vorgarten etwas aus der Straßenflucht abgerückt. Giebelständig errichtet verfügt es über zwei Geschosse und ein ausgebautes, mäßig geneigtes Satteldach. Der massive und verputzte Bau ist klar durch seine dunkel gefassten Sandsteinfensterlaibungen sowie ein umlaufendes Gesimsband gegliedert. Die strenge Symmetrie wird an der hofseitigen Trauffassade durch den asymmetrisch angeordneten Eingang und mehrere kleinformatige Fenster unterbrochen. Das voluminöse Gebäude, dessen äußere Gestaltung wesentlich durch die bauzeitlich erhaltenen hölzernen Klappläden bestimmt wird, wurde 1868 neu errichtet, nachdem Hering nach längerer Zeit wieder zur Pfarrei erhoben wurde. Der dominante Bau mit seiner zurückhaltenen Gliederung des späten 19. Jahrhunderts ist aufgrund seiner Funktion aus geschichtlichen sowie auch aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt. Zum Denkmalumfang gehört außerdem das südlich angeordnete Nebengebäude sowie die umgebenden Freiflächen mit Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |