Zum Bergfried 4, Pfarrhaus
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Otzberg
Hering
  • Zum Bergfried 4
Pfarrhaus
Flur: 1
Flurstück: 83

Das bis heute als Pfarrhaus genutzte Gebäude ist durch einen Vorgarten etwas aus der Straßenflucht abgerückt. Giebelständig errichtet verfügt es über zwei Geschosse und ein ausgebautes, mäßig geneigtes Satteldach. Der massive und verputzte Bau ist klar durch seine dunkel gefassten Sandsteinfensterlaibungen sowie ein umlaufendes Gesimsband gegliedert. Die strenge Symmetrie wird an der hofseitigen Trauffassade durch den asymmetrisch angeordneten Eingang und mehrere kleinformatige Fenster unterbrochen. Das voluminöse Gebäude, dessen äußere Gestaltung wesentlich durch die bauzeitlich erhaltenen hölzernen Klappläden bestimmt wird, wurde 1868 neu errichtet, nachdem Hering nach längerer Zeit wieder zur Pfarrei erhoben wurde. Der dominante Bau mit seiner zurückhaltenen Gliederung des späten 19. Jahrhunderts ist aufgrund seiner Funktion aus geschichtlichen sowie auch aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt. Zum Denkmalumfang gehört außerdem das südlich angeordnete Nebengebäude sowie die umgebenden Freiflächen mit Einfriedung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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