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Der markante, traufständig zur Straße ausgerichtete Bau wurde massiv in Bruchsteinmauerwerk errichtet und ersetzte das aus dem 18. Jahrhundert stammende Schulhaus in der Rathausgasse. Der im Jahr 1884 fertiggestellte Schulbau zeigt sich als dominanter, zweigeschossiger Baukörper, dessen Gebäudekanten, die Ortgänge sowie die Gebäudemitte durch rote Sandsteinquaderungen hervorgehoben erscheinen. Die hohen Fenster sind in beiden Gebäudehälften zu drei bzw. vier Fensterachsen angeordnet und von roten Sandsteinlaibungen eingefasst. Die konstruktiv bedingten Entlastungsbögen in Ziegelstein stellen einen schlichten Bauschmuck dar, ebenso die kreuzförmigen Eisenanker. Das hofseitig erschlossene, von einem großzügigen Schulhof umgebene, ortshistorisch bedeutende Gebäude ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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