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Das am Fuße der Veste Otzberg gelegene villenartige Wohnhaus ist in den Formen des Heimatstils im frühen 20. Jahrhundert errichtet worden. Das mit einem Mansarddach ausgestattete Gebäude wurde über einem hohen Kellersockel errichtet und zeigt straßenseitig eine annähernd symmetrische Fassadengestaltung aus zwei mit Klappläden versehenen Fensterachsen. Das im Erdgeschoss verputzte, im Dachgeschoss holzschindelverkleidete Wohngebäude zeigt am Sockelgeschoss eine Verkleidung aus bossiertem Sandstein. Es wird seitlich durch eine lange Freitreppe erschlossen, die in einem Eingangsanbau endet, der mit eigenem Satteldach aus dem Mansarddach hervortritt.
Das aufwändig gestaltete Wohnhaus, dessen Bautyp in dörflicher Umgebung selten anzutreffen ist, wird als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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