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Das gegenüber der Einmündung der Bismarckstraße in die Pfarrhausstraße gelegene zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist Teil einer großen Hofanlage mit Scheunen- und Wirtschaftsgebäuden im rückwärtigen Hof. Der giebelständig zur Straße ausgerichtete, jedoch zurückgesetzte Wohnbau ist zur Zeit vollständig verputzt und wird von einem steil geneigten Satteldach abgeschlossen. Die bauzeitlichen Fensteröffnungen sind erhalten, auch zeichnet sich unter dem Putz an der Trauffassade ein deutlicher Geschossüberstand ab, woraus zu schließen ist, dass das bauzeitliche Fachwerkgefüge weitgehend erhalten sein dürfte. Der traufseitig etwa mittig erschlossene Bau gehört zum ältesten Gebäudebestand des Ortes und ist vermutlich im frühen 18., möglicherweise auch bereits im 17. Jahrhundert errichtet worden. Das Gebäude ist einschließlich der Hofeinfassung mit barocken Sandsteinpfosten aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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