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Brunnen errichtet als dreiteilige Anlage in Sandstein.
Eine hohe Brunnensäule ist auf quadratischem Grundriss von Sandsteinplatte eingefasst, die im unteren Abschnitt reliefierte Bögen zeigen und im leicht zurückspringenden oberen Abschnitt an den Ecken von Lisenen betont werden, die einen kapitellartigen Abschluss finden. Die vorkragende Deckplatte zeigt an allen Seiten Dreiecksgiebel und wird von einer Sandsteinkugel bekrönt. Die an zwei Seiten vorhandenen Wasserauslässe münden in schmale Sandsteinbecken, die möglicherweise älter sind als die Brunnensäule. Die Brunnenanlage dokumentiert die örtliche Wasserversorgung früherer Jahrhunderte und ist aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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