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Die lang gestreckte Mauer grenzt ein großzügiges Gartengrundstück zur Hintergasse hin ab. Sie ist aus regelmäßig behauenen Sandsteinquadern gefertigt, lagenhaft vermauert und wird von Sandsteinplatten abgeschlossen. Im westlichen Mauerverlauf findet sich eine Pforte, die von Sandsteinlaibungen eingefasst und von einem oben abgeschrägten, ansonsten geraden Sandsteinsturz abgeschlossen wird. Hier hat sich die Datierung 1824 erhalten. Die ortshistorisch bedeutende und für die Straßenansicht prägende Mauer ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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